Informationen zu: Urne nach Hause
Urne nach Hause
Wir erfüllen Ihnen gerne diesen oft geäußerten Wunsch.
In dem Schweizer Kanton Wallis gilt folgendes Gesetz:
Jeder kann über die Urnenasche seiner Verstorbenen frei verfügen.
Wir können Ihnen deshalb folgende Sonderregelung anbieten:
Der seriöse Weg: Urnenübergabe an einen Angehörigen zur freien Verfügung mit "späterer Almwiesenbestattung".
Informationen
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Bestattungsform
Urnenübergabe
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Voraussetzung
Feuerbestattung
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Varianten
Naturbestattung nach Trauerphase
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Kosten
Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag