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Urnenübergabe

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Urne nach Hause


Wir erfüllen Ihnen gerne diesen oft geäußerten Wunsch.

In dem Schweizer Kanton Wallis gilt folgendes Gesetz:

Jeder kann über die Urnenasche seiner Verstorbenen frei verfügen.

Wir können Ihnen deshalb folgende Sonderregelung anbieten:

Der seriöse Weg: Urnenübergabe an einen Angehörigen zur freien Verfügung mit "späterer Almwiesenbestattung".


Mit dieser Alternative besteht unsere Zusage, die Urnenasche auch noch später, nach einer persönlichen Trauerzeit (nach Ihrem Ermessen), auf einer Almwiese in der Schweiz beizusetzen.

Die Bestattung, gern mit Angehörigen, wird dann kostenlos durchgeführt, da die Nutzung der Alm bereits bei Urnenübergabe bezahlt wurde.

Diese Sonderregelung bietet Ihnen die Möglichkeit einer sehr persönlichen und individuellen Bestattung.

Sollten Sie fragen zu dieser Bestattungsalternative haben rufen Sie uns an

Telefon 030-336 07 717

 

Informationen

  • Bestattungsform: Urnenübergabe
  • Voraussetzung: Feuerbestattung
  • Varianten: Naturbestattung nach Trauerphase
  • Kosten: Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag
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