Informationen zur Bestattung
Bestattungsrecht und Bestattungspflicht
Es ist Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen den Verstorbenen zu bestatten. Als Angehörige gelten auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis. Eine Erbschaft auszuschlagen entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Gerade nach einer Bestattung beginnt die schwierigste Zeit. Zur Trauer kommt hinzu, daß man jetzt sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. zu erledigen hat bzw. neu beantragen muss. Damit es Ihnen etwas leichter fällt haben wir für Sie die wichtigsten Erledigungen zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Sie dabei unterstützen. Auch bei Fragen zu laufenden Versicherungsverträgen (Kündigungen, Neuverträge) oder Wohnungsmietverträgen, haben wir kompetente Mitarbeiter oder können Ihnen Fachmänner vermitteln, die sich für Sie einsetzen.
- Gesetz über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz)G
- Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz)
Es gibt zahlreiche Arten von Grabstellen und vielfach gelten dafür unterschiedliche Regelungen. Dies liegt zum einen an regionalen Unterschieden als auch an Unterschieden, die die Nutzungsbedingungen betreffen.
Nachfolgend seien hier einige Arten von Gräbern für die Beerdigung erklärt.
Erdwahlgrabstelle
Die Erdwahlgrabstelle gibt es in vier unterschiedlichen Varianten.
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