Informationen zu: Patientenverfügung
Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit, Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann individuell auf verschiedene Bereiche zugeschnitten werden. Um einige zu nennen wären es z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Aufenthalt in einem Pflegeheim u.v.m.
Eine Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, soll gewährleisten, dass Ihrer, bereits jetzt festgelegten Entscheidung bezüglich der Einleitung oder dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit entsprochen wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Betreuung Ihrer Person, der Betreuer Ihren Willen mittels der angefertigten Patientenverfügung durchsetzen muss. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend.
Um Ihnen während und nach der Trauerphase einige Wege abzunehmen bzw. die Bürokratie ein wenig zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend einige Formulare als Pdf-Dateien zum Download bereit. Um diese zu Öffnen benötigen Sie z. B. den Acrobat Reader oder den Foxit-Reader.
