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Bestattungsrecht und Bestattungspflicht
Es ist Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen den Verstorbenen zu bestatten. Als Angehörige gelten auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis. Eine Erbschaft auszuschlagen entbindet nicht von der Bestattungspflicht.