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Rundfunk / Fernsehen

Kabel Deutschland ist ein Anbieter von Fernsehen, Festnetz-Telefon und Internet. Bei einem Sterbefall muß eine Kündigung des Vertrages und eine Abmeldung des Anschlusses erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizufügen.

Anbieter von Telefon, Mobilfunkverträgen, Internet (DSL) und Pay-TV.

Im Sterbefall muß immer eine Kündigung der Verträge/des Anschlusses erfolgen.
Für die Abmeldung reicht eine Kopie der Sterbeurkunde.

Unitymedia ist ein Anbieter von Digitalem Fernsehen als auch von analogem Kabelfernsehen. Bei einem Sterbefall muß eine Kündigung des Vertrages erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizufügen.

Telecolumbus ist Anbieter von digitalem Fernsehen (auch Kabelfernsehen) und inzwischen auch von Internet und Telefon. Bei einem Sterbefall ist der Vertrag zu kündigen. Der Kündigung ist eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.

Kabelfernsehen was über den Mietvertrag in der Wohnungsmiete enthalten ist, muß nicht separat gekündigt werden.

Sky ist ein Anbieter von bezahltem Fernsehen - sog. Pay-TV. Sky ist der Nachfolger von Premiere. Bei einem Sterbefall muß eine Kündigung des Vertrages erfolgen. Die Karte ist zurückzugeben. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizufügen.

Zuständig für die Rundfunk- & Fernsehgebühren der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.
Grundsätzlich sollte hier jeder gemeldet sein, der Rundfunk-Empfangsgeräte (Radio, Fernseher) als auch neuartige Empfangsgeräte (internetfähige PCs) benutzt.

Eine Abmeldung im Todesfall ist deswegen meist erforderlich.

Ein Abmeldeformular als pdf-Datei finden Sie im Downloadbereich und als Anhang. Eine Kopie der Sterbeurkunde muß beigefügt werden.