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Telekommunikation

Kabel Deutschland ist ein Anbieter von Fernsehen, Festnetz-Telefon und Internet. Bei einem Sterbefall muß eine Kündigung des Vertrages und eine Abmeldung des Anschlusses erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizufügen.

Unitymedia ist ein Anbieter von Internet, Telefon als auch von Fernsehen und gehört somit eigentlich auch noch in die Kategorie Rundfunk-Fernsehen. Bei einem Sterbefall muß der Vertrag gekündigt und der Anschluß abgemeldet werden. Eine Kopie der Sterbeurkunde muß beigefügt werden.

Bei T-Mobile handelt es sich um die Mobilfunk-Schiene der Deutschen Telekom. Bei einem Sterbefall muß auf jeden Falle eine Kündigung des Vertrags und eine Abmeldung des Anschlusses erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizufügen.

Die Deutsche Telekom und T-Home sind Anbieter von Telefon und Fernsehen. Bei einem Sterbefall hat unbedingt eine Kündigung des Vertrages und eine Abmeldung des Anschlusses zu erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist beizufügen.

Bei Freenet handelt es sich um einen Anbieter von Internet, Telefon und Mobilfunk. Bei einem Sterbefall muß auf jeden Fall eine Kündigung des Vertrages bzw. eine Abmeldung des Anschlusses erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde muß beigefügt werden.

Arcor wurde von der Firma Vodafone übernommen.

siehe VODAFONE

Bei Base handelt es sich um einen Mobilfunkangebot der Fa. Eplus. Bei einem Sterbefall muß eine Kündigung des Vertrags bzw. eine Abmeldung des Anschlusses erfolgen. Eine Kopie der Sterbeurkunde muß beigefügt werden.

E-Plus ist ein Anbieter von Mobilfunkverträgen/mobilem Internet. Bei einem Sterbefall muß auf jeden Fall eine Kündigung bzw. eine Abmeldung erfolgen, da sonst Gebühren weiterlaufen. Eine Kopie der Sterbeurkunde muß beigefügt sein.

congstar ist ein Anbieter für Internet (DSL), Festnetz und Mobilfunkverträge. Im Sterbefall müssen bestehende Verträge gekündigt bzw. der Anschluss abgemeldet werden. Hierfür reicht die Kopie einer Sterbeurkunde aus.

TELE2 ist ein Anbieter von Internet (DSL) und Festnetz-Telefon. Im Sterbefall müssen vorhandene Verträge auf jeden Fall gekündigt bzw. der Anschluß abgemeldet werden. Eine Kopie der Sterbeurkunde reicht dafür aus.

Versatel ist ein Anbieter für Telefon, Internet (DSL), Mobilfunkverträge, Domains und Webhosting.
Im Sterbefall muß auf jeden Fall eine Kündigung der Verträge bzw. eine Abmeldung des Anschlusses erfolgen.
Eine Sterbeurkunde in Kopie ist ausreichend.

O2 ist ein Anbieter von Internet (DSL), Mobilfunkverträgen und Festnetztelefonie. Im Sterbefall muß auf jeden Fall eine Kündigung der Verträge bzw. eine Abmeldung des Anschlußes erfolgen.

Für die Abmeldung reicht eine Kopie der Sterbeurkunde.

Anbieter von Internet, Festnetz, Mobilfunk und Webspace.
Im Sterbefall muß auch hier unbedingt eine Kündigung bzw. Abmeldung des Anschlusses erfolgen. Anderweitig könnten Grundgebühren weiterlaufen.
Für die Abmeldung reicht eine Kopie der Sterbeurkunde.

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