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Informationen zur Bestattung

Bestattungsrecht und Bestattungspflicht
Es ist Recht und Pflicht der nächsten Angehörigen den Verstorbenen zu bestatten. Als Angehörige gelten auch die registrierten bzw. ständigen Lebenspartner, gelegentlich auch die Erben, auch ohne ein echtes Verwandtschaftsverhältnis. Eine Erbschaft auszuschlagen entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Aus der Rechtsstellung der Angehörigen ergibt sich, dass sie über Art und Umfang der Bestattung und der Bestattungsfeier entscheiden, falls der Verstorbene nicht entsprechend Vorsorge in einer Verfügung getroffen hat. Bei dieser Entscheidung sind Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen, sowie seine gesellschaftliche Stellung zu berücksichtigen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar, so veranlasst das Sozialamt des Sterbeortes ein schlichtes Begräbnis.

Die Benachrichtigung der Verwandten, Bekannten
Im engsten Familienkreis sollte man besprechen wer von den Verwandten und Bekannten mit einer Traueranzeige oder Telefonisch benachrichtigt werden soll und ob und in welcher Form eine Zeitungsannonce aufgegeben werden soll. Falls der oder die Verstorbene noch berufstätig war, muss auch der Arbeitgeber benachrichtigt werden.

Der Totenschein / Leichenschauschein
Der Tod eines Menschen ist durch einen Arzt schriftlich zu bestätigen (Todesbescheinigung / Leichenschauschein), dabei vermerkt der Arzt Uhrzeit Todeseintritt und die medizinische Todesursache.
Falls eine Todesursache nicht erkennbar ist, insbesondere wenn Fremdeinwirkung oder Fremdverursachung, auch unterlassene Hilfeleistung zu vermuten ist, muss die Polizei benachrichtigt werden, die dann ihrerseits die Staatsanwaltschaft beteiligt, damit ggf. durch gerichtmedizinische Gutachten (und Obduktion) die Todesursache festgestellt wird.
Dies gilt auch, wenn jemand seinem Leben selbst ein Ende setzt. Stirbt jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Altersheim, so wird die Todesbescheinigung von dort veranlasst.

Die Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Nach Eintragung in das Sterbebuch erhält man die Sterbeurkunde, die nun das wichtigste Dokument ist, sowohl für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Fragen, wie auch für die Nachlassabwicklung.

Die Abschiedsfeier
Im Allgemeinen ist eine Trauerrede eingerahmt von Musik, um die Gäste der Feierlichkeiten auf die Rede einzustimmen und um nach der Rede einen Übergang zur Bestattung zu schaffen.
Die Musik muss keine Trauermusik sein, es muss nicht einmal eine besinnliche Musik sein. Die Musik sollte nur dem Anlass angemessen sein. Es können auch Musikstücke gewählt werden, die der/die Verstorbene zu Lebzeiten gerne gehört hat. Vielfach üblich, aber nicht zwingend ist nach der Bestattung auch ein Familientreffen in einer Gaststätte, zu dem auch gute Bekannte eingeladen werden können.

Nach der Bestattung

Gerade nach einer Bestattung beginnt die schwierigste Zeit. Zur Trauer kommt hinzu, daß man jetzt sämtliche Erledigungen, wie Abmeldungen laufender Abonnements, Versicherungen, etc. zu erledigen hat bzw. neu beantragen muss. Damit es Ihnen etwas leichter fällt haben wir für Sie die wichtigsten Erledigungen zusammengestellt.
Sollten Sie Fragen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir werden Sie dabei unterstützen. Auch bei Fragen zu laufenden Versicherungsverträgen (Kündigungen, Neuverträge) oder Wohnungsmietverträgen, haben wir kompetente Mitarbeiter oder können Ihnen Fachmänner vermitteln, die sich für Sie einsetzen.

Unfallversicherung
Wenn der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, so muss im Falle eines Unfalltodes zusätzlich zur Sterbeurkunde eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache erbracht werden, sowie, falls möglich, eine Kopie der Freigabe der Staatsanwaltschaft.

Privathaftpflicht und Rechtschutzversicherung
Den Hinterbliebenen entsteht durch den Tod des Versicherungsnehmers keine Beeinträchtigungen im Bezug auf Ihre Versicherungsverhältnisse. Die Versicherung ist über den Todesfall zu informieren, damit die Verträge auf den Ehepartner übertragen werden können, Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Bei Alleinstehenden läuft der Versicherungsvertrag automatisch aus.

Hausrat- und Gebäudeversicherung
Bei der Hausratversicherung geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft über.
Eine Neuordnung des Vertrages ist sinnvoll.

KFZ-Versicherung
Wird eine Umschreibung des Kfz-Versicherungsvertrages vorgenommen, so kann der Schadensfreiheitsrabatt anrechenbar übernommen werden. Eine Kündigung des Vertrages darf jedoch beim Verkauf des Fahrzeuges nicht vergessen werden! Prämien, die zuviel bezahlt worden sind, werden den Hinterbliebenen zurückerstattet.

Kreditinstitute
Auch Ihrer Bank oder Sparkasse sollten Sie eine Mitteilung machen, wenn der Kontoinhaber verstorben ist.
Legen Sie dem Kreditinstitut eine Sterbeurkunde vor. In der Regel werden laufende Kosten wie Miete, Strom, Beiträge usw. wie bisher dem Konto belastet. Ob weitere Zahlungen aus dem Guthaben des Verstorbenen geleistet werden können, hängt davon ab, ob für den oder die Hinterbliebenen eine Kontovollmacht besteht.
Solche Vollmachten werden in der Regel so gestaltet, daß Sie "über den Tod des Kontoinhabers hinaus" gelten. Wenn keine Vollmachten bestehen, können Sie die Kosten, die mit dem Tod zusammen hängen, vom Konto bezahlen. Das Kreditinstitut verlangt dann die Vorlage der Rechnungen.
Fragen Sie den Berater Ihrer Bank oder Sparkasse, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Mietvertrag
Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch seinen Tod das Mietverhältnis nicht beendet!
Es besteht aber die Möglichkeit der Kündigung für beide Seiten, d.h. sowohl für die Erben als auch für den Vermieter.
Wichtig: Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach! Somit kann der Vermieter eine Kündigung nur nach Angabe "wichtiger Gründe" aussprechen. Zu diesem Thema gibt es viele Sonderregelungen! Erkundigen Sie sich deshalb am besten beim Mieterschutzbund oder bei Ihrem Rechtsanwalt.

Rundfunkgebühren/Priv. Fernseh-Anbieter
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig. Bei der GEZ müssen Sie die Geräte abmelden, wenn der Haushalt des Verstorbenen aufgelöst wird oder ummelden, wenn der Haushalt durch Hinterbliebene weiter geführt wird. Vordrucke für das Ab- oder Ummelden erhalten Sie bei allen Banken und Sparkassen.
Besteht ein Vertrag mit einem privaten Fernsehanbieter, muß dieser umgeschrieben oder gekündigt werden.

Strom- & Telefonanbieter/Mobilfunkanbieter
Auch diese Kosten sind meist fortlaufende Kosten und die entsprechenden Verträge sollten beim jeweiligen Anbieter schnellstmöglich gekündigt werden. Bitte berücksichtigen Sie beim Stromanbieter jedoch, dass der Strom noch für eine etwaige Wohnungsräumung und Renovierung zur Verfügung stehen muß.
In der Regel reicht zur Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde.

Abonnements
Abonnements sind immer schriftlich mit einer Kopie der Sterbeurkunde zu kündigen! In manchen Fällen bekommen Sie Vorauszahlungen zurück erstattet.

Vereine
Vereinsmitgliedschaften enden automatisch mit dem Tod des Mitgliedes. Es ist jedoch auch hier ratsam, daß die Hinterbliebenen den Tod ihres Angehörigen dem Verein mitteilen.

Grabpflege
Eine gepflegte Ruhestätte ist Ausdruck der Wertschätzung der Hinterbliebenen für den Verstorbenen. Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, die Grabpflege selbst durchzuführen, so beauftragen Sie damit eine Friedhofsgärtnerei. Die Gärtnerei gewährleistet Ihnen zu jeder Jahreszeit ein gepflegtes schönes Grab.

Steinmetz
Zu unserer Kultur gehört es, unseren Verstorbenen ein Grabmal zu erstellen. Dabei sollte man auf das Material und die Gesamtgestaltung achten. Die Steinmetze wissen über die Friedhöfe Bescheid, über die Höhe, Breite und Stärke eines Steines und ob dort auch Grabumrandungen zugelassen sind. Die Kosten des Steinmetzes werden von den Finanzämtern als Bestattungskosten anerkannt.
Vorsicht bei Rechnungen!
Immer wieder kommt es vor, dass skrupellose Geschäftemacher sich Opfer auswählen, in deren Familie jemand verstorben ist. Die Betrüger bekommen durch das Lesen von Traueranzeigen die Adresse der betroffenen Familien. Dann senden sie Waren oder Rechnungen oder Nachnahmesendungen an diese Adresse.
Achtung: Seien Sie lieber erst einmal skeptisch, wenn Rechnungen oder Nachnahmesendungen an die Adresse des Verstorbenen kommen! Überprüfen Sie besonders bei Rechnungen, ob die angegebene Leistung erbracht wurde. Bei Waren eines Versand Händlers sollten Sie prüfen ob eine Bestellung überhaupt erfolgte! Von den Verbraucherzentralen wird ebenfalls geraten: Nicht überrumpeln lassen! Wenn Sie sich ganz unsicher sind, verlangen Sie von den Gläubigern eine Kopie der Bestellung!
Wenn Sie den Verdacht des Betruges hegen, informieren Sie umgehend die Polizei! Oftmals sind die Betrüger und ihre Praktiken der Polizei bekannt. Bei Nachnahmesendungen wenden Sie sich am besten an die Versandfirma und lassen sich von dort die Bestellung bestätigen.

Bestattungskosten - Was kostet eine Beerdigung?

Hinter dem Begriff Bestattungskosten stecken viele Kosten, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Um Ihnen einen Überblick über die Beerdigungskosten zu geben, splitten wir nachstehend die Kosten einer Bestattung auf die einzelnen Dienstleistungen auf.

Kosten für den Bestatter:
· Sarg und Sargausschlag
· Sarggarnitur (Decke und Kissen)
· Sterbehemd
· 1 bis 2 Überführungen (inkl. Personal)
· Kühlkosten
· Waschen, Ankleiden und Versorgung
· Einbetten
· Aufbahrung
· Abschiednahme
· Träger für die Beisetzung
· Krematoriumsgebühr
· Organisation & Ausstattung der Trauerfeier
· Erledigung von Behördengängen
· Erstellung von Traueranzeigen und Zeitungsanzeigen
· Amtliche Gebühren für Urkunden aller Art
· Kilometergeld für Fernfahrten

Kosten für den Floristen:
· Blumenschmuck für Sarg und/oder Urne
· Blumenschmuck für die Trauerfeier
· Grabschmuck für die Beisetzung
· Nachwurf

Kosten für die Trauerfeier:
· Trauerredner/Pfarrer
· Kondolenzdiener
· Kranzdiener/Kranzwagen
· Begleitung der Trauerfeier
· Musikalische Begleitung (instrumental/CD)

Kosten für die Gaststätte:
· Bewirtung der Trauergäste (Leichenschmaus)

Kosten für den Steinmetz:
· Ev. Beräumung der Grabfläche (Grabmal, Einfassung und Fundament entfernen)
· Erstellund eines neuen Fundaments
· Erstellung einer neuen Einfassung
· Erstellung des Grabmals
· Beschriftung des Grabmals
· Aufstellung des Grabmals

Kosten für den Friedhof:
· Grabnutzungsgebühr
· Beisetzungsgebühr
· Genehmigung eines Grabmals
· Trauerfeier
· Urnenannahme
· Kühl- und Aufbewahrungskosten

Kosten für die Gärtnerei:
· Prov. Grabgestaltung nach der Beisetzung
· Erstanlage der Grabstelle
· Grabpflege für 20 Jahre (Pflanzen, Bewässern, Abdecken)

Sonstige Kosten:
· Arztgebühren für Todesfeststellung (bei Tod in Wohnung oder Seniorenheim)
· Einbalsamierung (bei Auslandsüberführungen)
· Flugkosten (bei Auslandsüberführungen)
· zusätzliche Urkunden und Behördengänge
· Kosten für Haushaltsauflösung und Renovierung

Die Bestattungskosten können sehr stark variieren je nach dem, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten/müssen und können auch regional sehr unterschiedlich sein.

Haben Sie ein preiswertes Bestattungsangebot, so überprüfen Sie die einzelnen Positionen und hinterfragen diese gegebenenfalls - nicht, dass Sie mit einem Nachschlag an Kosten für die Bestattung überrascht werden.

Um Ihnen ein Gros an Service zu bieten und Sie von viel Bürokratie und Terminstress zu entlasten, übernehmen wir viele Kosten der Beerdigung als Vorleistung in unsere Rechnung. So müssen Sie sich nicht mit Überweisungen und Zahlungsterminen beschäftigen. Zudem haben wir den Vorteil, dass wir die Preise kennen und gleich bei entsprechenden Stellen ein Veto einlegen können, wenn etwas nicht stimmt. Natürlich erhalten Sie alle Rechnungen in Kopie von uns ausgehändigt.

Aufgrund der vielfältigen Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bestattung entstehen können, empfehlen wir Ihnen, für sich und Ihre Familie Vorsorge zu treffen. Dies kann in Form einer Sterbegeldversicherung oder eines Vorvertrags in Verbindung mit einer Einzahlung einer bestimmten Summe auf ein Verpfändungs- oder Treuhandkonto geschehen.

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