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Traueranzeigen

Traueranzeigen Traueranzeigen Claudia Hautumm - pixelio.de

Wenn ein naher Angehöriger verstirbt und man sich um die Bestattung kümmern muss stellt sich oftmals die Frage nach den Traueranzeigen. Wie informiere ich Angehörige, Freunde und Bekannte, Kollegen oder gar Vereinsmitglieder und was ist, wenn man aus Unwissenheit vergisst, jemanden zu informieren.

Grundlegender Anhaltspunkt für Personen, die informiert werden müssen sind Telefonregister, Notiz- und Adressbücher sowie Kontakte aus dem Handy.

Behilflich sind auch Überlegungen, in welchen Vereinen der Verstorbene eventuell war und welche Hobbies er hatte.

Wenn man den Personenkreis in etwa ermitteln konnte, dann hat man mehrere Möglichkeiten der Bekanntmachung.

Traueranzeigen in Brief- oder Kartenform

Wir haben eine Mustermappe mit Traueranzeigen für Sie angelegt. In dieser können Sie auswählen, ob Sie Trauerbriefe oder Trauerkarten verwenden möchten, welche Dekore und u. U. auch welche Motive zur Auswahl stehen. Sie wählen den Trauerspruch, den Text und die Form der Nennung der verstorbenen Person aus. Natürlich stehen wir Ihnen dabei jederzeit beratend zur Seite. Nach Fertigstellung der Traueranzeigen können Sie diese dann per Post versenden oder persönlich übergeben. Um niemanden zu übergehen oder zu vergessen, können Sie z. B. auch eine Traueranzeige im stillen Portier des Wohnhauses der verstorbenen Person aufhängen oder in Gartenkolonien in den Informationskasten am Haupteingang. Senden Sie auch eine Anzeige an den Arbeitgeber und geben somit den Kollegen die Möglichkeit zu kondolieren oder an der Beisetzung teilzunehmen.

Traueranzeigen in Zeitungen, kostenlosen Wochenblättern und Vereinszeitungen

Ähnlich wie bei den o. g. Traueranzeigen ist auch der Ablauf bei der Veröffentlichung von Traueranzeigen in der örtlichen Presse. In Zusammenarbeit mit uns wird die Anzeigengröße, die Anzeigengestaltung, das Erscheinungsdatum und die Zeitung ausgewählt. Wenn alle Punkte zu Ihrer Zufriedenheit geklärt sind, schalten wir für Sie die Anzeige in der ausgewählten Zeitung.

Einzige Ausnahme bildet die Vereinszeitung. Bitte sprechen Sie diesbezüglich den Vorstand oder den Pressewart des entsprechenden Vereines an und erörtern Sie Ihr Anliegen. Gern können Sie auch eine der o. g. Traueranzeigen weiterleiten mit der Bitte, diese zu veröffentlichen.

Für alle öffentlichen Anzeigen (Aushang, Zeitung) gilt:

Ihre Anschrift sollte nicht darin enthalten sein, denn sonst wissen skrupellose Menschen, wann Sie nicht in Ihrer Wohnung sind und nutzen diese Zeit.

Traueranzeigen online

Eine relativ junge Alternative mit vielfältigen Möglichkeiten ist es, Traueranzeigen im Internet zu platzieren. Dies dient weniger der Bekanntmachung eines Sterbefalles als der Idee, allen trauernden Personen einen Platz zum Kondolieren und Erinnerungsaustausch zu geben. Man kann Briefe, Gedichte und Gedanken niederschreiben und sie mit anderen Betroffenen teilen und auch Bilder und Videos der verstorbenen Person hinzufügen und so die Erinnerung lebendig halten. Es ist tröstlich zu sehen, dass man mit seiner Trauer um einen lieben Angehörigen oder Freund nicht allein ist.

Wenn Sie Interesse an einer Traueranzeige/einem Trauerportal im Internet haben, so sprechen Sie uns bitte an und wir beraten und planen mit Ihnen gemeinsam, sei es telefonisch oder persönlich.