Informationen zu: Trauerzeit
Es kommt vor, dass nicht Sie selbst von einem Trauerfall betroffen sind, aber Personen die Ihnen Nahe stehen. Selbstverständlich verspüren Sie das Gefühl, demjenigen helfend zur Seite stehen zu wollen, doch Sie wissen nicht wie.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, wie Sie Hinterbliebenen Trost spenden können und was Sie dabei beachten sollten.
Urne nach Hause
Wir erfüllen Ihnen gerne diesen oft geäußerten Wunsch.
In dem Schweizer Kanton Wallis gilt folgendes Gesetz:
Jeder kann über die Urnenasche seiner Verstorbenen frei verfügen.
Wir können Ihnen deshalb folgende Sonderregelung anbieten:
Der seriöse Weg: Urnenübergabe an einen Angehörigen zur freien Verfügung mit "späterer Almwiesenbestattung".
Informationen
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Bestattungsform
Urnenübergabe
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Voraussetzung
Feuerbestattung
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Varianten
Naturbestattung nach Trauerphase
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Kosten
Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag
