Bestattungs-Vorsorge
Warum vorsorgen?
Die Bestattungsvorsorge ist für Menschen gedacht, die
- Ihre Bestattung nach eigenen Wünschen gestalten wollen
- Ihrem Ehepartner, Angehörigen oder Kindern die Entscheidung und die finanzielle Belastung abnehmen wollen
- Ihre Vorsorge als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter sehen und durchgeführt haben wollen
- Keine Angehörigen haben, die sich um alles kümmern könnten
Mit dem Ableben eines Menschen (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine Person (Erben) oder mehrere Personen (Erbengemeinschaft) über. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird Inhaber aller Vermögensrechte, die dem Erblasser zustanden, aber auch Schuldner aller Verbindlichkeiten des Verstorbenen (Erblasser). Dies nennt man auch Gesamtrechtsnachfolge.
Vorsorgen bedeutet auch absichern.
Wenn Sie bei uns einen Vorvertrag geschlossen haben, ist es für die Hinterbliebenen wichtig, zu wissen, wie Sie sich die Finanzierung Ihrer dereinstigen Bestattung vorstellen. Jedoch auch ohne einen Vorvertrag ist es wichtig, sich über dieses Thema einmal Gedanken zu machen.
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt oder diese nicht gültig sind.
Die gesetzliche Erbfolge sieht das Verwandten-Erbrecht vor, was bedeutet, dass die Erben mit dem Erblasser verwandt sind. Verwandt mit dem Erblasser ist jeder, der blutsverwandt mit ihm (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) ist oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffe usw.).
Vorsorgen bedeutet auch absichern.
Wenn Sie bei uns einen Vorvertrag geschlossen haben, ist es für die Hinterbliebenen wichtig, zu wissen, wie Sie sich die Finanzierung Ihrer dereinstigen Bestattung vorstellen. Jedoch auch ohne einen Vorvertrag ist es wichtig, sich über dieses Thema einmal Gedanken zu machen.
Grundlegend ist erstmal die Beantragung eines Erbscheines nicht erforderlich, denn nach deutschem Erbrecht geht der Nachlass automatisch auf die Erben über. Häufig ist es jedoch nötig, die Erbenstellung auch beweisen zu können und dies geschieht durch einen Erbschein.
Der Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und ist somit eine amtliche Urkunde,
Eine Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, soll gewährleisten, dass Ihrer, bereits jetzt festgelegten Entscheidung bezüglich der Einleitung oder dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit entsprochen wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Betreuung Ihrer Person, der Betreuer Ihren Willen mittels der angefertigten Patientenverfügung durchsetzen muss. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend.
Die Erbausschlagung ist eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft, die man von selbst erworben hat, und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Nach deutschem Recht wird man Erbe, ohne, dass man etwas dazu tun muss - rein durch die gesetzliche Erbfolge. Man erbt allerdings nicht nur das Vermögen wie Konten, Wertpapiere und Gegenstände des Erblassers sondern auch dessen Schulden.
Eine Betreuungsverfügung regelt, für den Fall dass Sie auf Grund eines Unfalles, einer Behinderung oder in Folge einer Krankeit nicht mehr selbst für sich sorgen können, wer fortan für Ihre Betreuung zuständig ist.
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung verhindert, dass Sie von amtswegen unter amtlich gestellte Betreuung gestellt werden. Der Betreuer ist in der Regel für die Bereiche Personensorge und Vermögenssorge zuständig.
Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit, Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann individuell auf verschiedene Bereiche zugeschnitten werden. Um einige zu nennen wären es z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Aufenthalt in einem Pflegeheim u.v.m.
Wenn Sie kein Freund von Verträgen sind und trotzdem für Ihre Angehörigen eine Orientierung über Ihre dereinstige Bestattung hinterlassen möchten, dann können Sie dies mit der anhängenden Bestattungsverfügung tun.
Ein Vorsorgevertrag für Ihre Bestattung ist angebracht, wenn Sie Ihre dereinstige Bestattung selbst bestimmen möchten und sie nicht in die Verantwortung Ihrer Hinterbliebenen legen möchten.
Vorsorge