Informationen zu: Muster
Eine Betreuungsverfügung regelt, für den Fall dass Sie auf Grund eines Unfalles, einer Behinderung oder in Folge einer Krankeit nicht mehr selbst für sich sorgen können, wer fortan für Ihre Betreuung zuständig ist.
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung verhindert, dass Sie von amtswegen unter amtlich gestellte Betreuung gestellt werden. Der Betreuer ist in der Regel für die Bereiche Personensorge und Vermögenssorge zuständig.
Eine Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, soll gewährleisten, dass Ihrer, bereits jetzt festgelegten Entscheidung bezüglich der Einleitung oder dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit entsprochen wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Betreuung Ihrer Person, der Betreuer Ihren Willen mittels der angefertigten Patientenverfügung durchsetzen muss. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend.