Kosten - Umfrage
Wie sollen die Bestattungskosten Ihrer dereinstigen Bestattung abgesichert werden?
 
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Christ-All Vorsorge Betreuungsverfügung Informationen zu: Personensorge

Informationen zu: Personensorge

Eine Betreuungsverfügung regelt, für den Fall dass Sie auf Grund eines Unfalles, einer Behinderung oder in Folge einer Krankeit nicht mehr selbst für sich sorgen können, wer fortan für Ihre Betreuung zuständig ist.
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung verhindert, dass Sie von amtswegen unter amtlich gestellte Betreuung gestellt werden. Der Betreuer ist in der Regel für die Bereiche Personensorge und Vermögenssorge zuständig.

Veröffentlicht in Vorsorge