Bestattungs-Vorsorge
Mit dem Ableben eines Menschen (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine Person (Erben) oder mehrere Personen (Erbengemeinschaft) über. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird Inhaber aller Vermögensrechte, die dem Erblasser zustanden, aber auch Schuldner aller Verbindlichkeiten des Verstorbenen (Erblasser). Dies nennt man auch Gesamtrechtsnachfolge.