Bestattungs-Vorsorge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt oder diese nicht gültig sind.
Die gesetzliche Erbfolge sieht das Verwandten-Erbrecht vor, was bedeutet, dass die Erben mit dem Erblasser verwandt sind. Verwandt mit dem Erblasser ist jeder, der blutsverwandt mit ihm (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) ist oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffe usw.).