Bestattungs-Vorsorge
Eine Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, soll gewährleisten, dass Ihrer, bereits jetzt festgelegten Entscheidung bezüglich der Einleitung oder dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit entsprochen wird. Dies bedeutet, dass im Falle einer Betreuung Ihrer Person, der Betreuer Ihren Willen mittels der angefertigten Patientenverfügung durchsetzen muss. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend.