Informationen zu: Erbschaft
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt oder diese nicht gültig sind.
Die gesetzliche Erbfolge sieht das Verwandten-Erbrecht vor, was bedeutet, dass die Erben mit dem Erblasser verwandt sind. Verwandt mit dem Erblasser ist jeder, der blutsverwandt mit ihm (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) ist oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffe usw.).
Die Erbausschlagung ist eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft, die man von selbst erworben hat, und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Nach deutschem Recht wird man Erbe, ohne, dass man etwas dazu tun muss - rein durch die gesetzliche Erbfolge. Man erbt allerdings nicht nur das Vermögen wie Konten, Wertpapiere und Gegenstände des Erblassers sondern auch dessen Schulden.
Grundlegend ist erstmal die Beantragung eines Erbscheines nicht erforderlich, denn nach deutschem Erbrecht geht der Nachlass automatisch auf die Erben über. Häufig ist es jedoch nötig, die Erbenstellung auch beweisen zu können und dies geschieht durch einen Erbschein.
Der Erbschein dient dem Nachweis der Erbenstellung und ist somit eine amtliche Urkunde,
Mit dem Ableben eines Menschen (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine Person (Erben) oder mehrere Personen (Erbengemeinschaft) über. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft wird Inhaber aller Vermögensrechte, die dem Erblasser zustanden, aber auch Schuldner aller Verbindlichkeiten des Verstorbenen (Erblasser). Dies nennt man auch Gesamtrechtsnachfolge.
Informationen
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Amtsgericht Wedding
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Straße
Brunnenplatz 1
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PLZ / Ort
13357 Berlin
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030 / 90156-0
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Fax
030 / 90156-664
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E-Mail
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Öffnungszeiten
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Hinweise
Zuständig für die Bezirke Reinickendorf und ehemals Wedding.
Aufgaben des Nachlassgerichts sind
- die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
- das Erbscheinsverfahren
- die Entgegennahme von Erbausschlagungen
- die Anordnung von Nachlasspflegschaften
Informationen
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Turmstraße 91
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10559 Berlin
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Telefonnummer
030 / 9014-0
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Fax
030 / 9014-2010
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Öffnungszeiten
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Hinweise
Zuständig für den ehemaligen Bezirk Tiergarten
Aufgaben des Nachlassgerichts sind
- die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
- das Erbscheinsverfahren
- die Entgegennahme von Erbausschlagungen
- die Anordnung von Nachlasspflegschaften
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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
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Möckernstraße 130
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10963 Berlin
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Telefonnummer
030 / 90175-0
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Fax
030 / 90175-211
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E-Mail
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Homepage
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Öffnungszeiten
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Hinweise
Zuständig für die ehemaligen Bezirke Kreuzberg und Tempelhof
Aufgaben des Nachlassgerichts sind
- die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
- das Erbscheinsverfahren
- die Entgegennahme von Erbausschlagungen
- die Anordnung von Nachlasspflegschaften
Informationen
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Name
Amtsgericht Schöneberg
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Straße
Grunewaldstraße 66 - 67
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PLZ / Ort
10823 Berlin
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Telefonnummer
030 / 90159-0
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Fax
030 / 90159-429
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E-Mail
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Homepage
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Öffnungszeiten
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Hinweise
Zuständig für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf und ehemals Schöneberg
Aufgaben des Nachlassgerichts sind
- die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
- das Erbscheinsverfahren
- die Entgegennahme von Erbausschlagungen
- die Anordnung von Nachlasspflegschaften
Informationen
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Name
Amtsgericht Pankow-Weißensee
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Straße
Parkstraße 71
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PLZ / Ort
13086 Berlin
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Telefonnummer
030 / 90245-0
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Fax
030 / 90245-400
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E-Mail
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Homepage
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Öffnungszeiten
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Hinweise
Zuständig für die Bezirke Pankow und ehemalig Weißensee
Aufgaben des Nachlassgerichts sind
- die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
- das Erbscheinsverfahren
- die Entgegennahme von Erbausschlagungen
- die Anordnung von Nachlasspflegschaften
Informationen
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Name
Amtsgericht Neukölln
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Straße
Karl-Marx-Straße 77 - 79
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PLZ / Ort
12043 Berlin
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030 / 90191-0
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Fax
030 / 90191-122
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E-Mail
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Öffnungszeiten
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Hinweise
Zuständig für den Bezirk Neukölln
Aufgaben des Nachlassgerichts sind
- die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten
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- die Anordnung von Nachlasspflegschaften