Informationen zu: Erbschaftsausschlagung
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn es kein Testament und keinen Erbvertrag gibt oder diese nicht gültig sind.
Die gesetzliche Erbfolge sieht das Verwandten-Erbrecht vor, was bedeutet, dass die Erben mit dem Erblasser verwandt sind. Verwandt mit dem Erblasser ist jeder, der blutsverwandt mit ihm (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) ist oder von derselben dritten Person abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffe usw.).
Die Erbausschlagung ist eine ausdrückliche Erklärung, eine Erbschaft, die man von selbst erworben hat, und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Nach deutschem Recht wird man Erbe, ohne, dass man etwas dazu tun muss - rein durch die gesetzliche Erbfolge. Man erbt allerdings nicht nur das Vermögen wie Konten, Wertpapiere und Gegenstände des Erblassers sondern auch dessen Schulden.