Kosten - Umfrage
Wie sollen die Bestattungskosten Ihrer dereinstigen Bestattung abgesichert werden?
 
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Christ-All Vorsorge Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit, Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann individuell auf verschiedene Bereiche zugeschnitten werden. Um einige zu nennen wären es z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Aufenthalt in einem Pflegeheim u.v.m.

Sinnvoll ist es, eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigen lassen. Das verleiht mehr Durchsetzungkraft. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht allgemein vorgeschrieben, aber juristisch dann erforderlich, wenn sie zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll, mithin also in allen Angelegenheiten, die Bankgeschäfte betreffen.

Im Abstand von 1 - 2 Jahren sollte die Vorsorgevollmacht dahingehend überprüft werden, ob die derzeit festgelegten Aussagen noch immer so Bestand haben. Wenn dem so ist, kann es durch Unterschrift bestätigt werden - ansonsten sollte man eine neue Vorsorgevollmacht erstellen.

 

Im Anhang und auch im Formular-Service finden Sie eine Vorsorgevollmacht im pdf-Format als Muster oder auch direkt zum Verwenden.