Kosten - Umfrage
Wie sollen die Bestattungskosten Ihrer dereinstigen Bestattung abgesichert werden?
 
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Christ-All Vorsorge Vorsorgevollmacht Informationen zu: Betreuungsverfügung

Informationen zu: Betreuungsverfügung

Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit, Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann individuell auf verschiedene Bereiche zugeschnitten werden. Um einige zu nennen wären es z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Aufenthalt in einem Pflegeheim u.v.m.

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Eine Betreuungsverfügung regelt, für den Fall dass Sie auf Grund eines Unfalles, einer Behinderung oder in Folge einer Krankeit nicht mehr selbst für sich sorgen können, wer fortan für Ihre Betreuung zuständig ist.
Die Erstellung einer Betreuungsverfügung verhindert, dass Sie von amtswegen unter amtlich gestellte Betreuung gestellt werden. Der Betreuer ist in der Regel für die Bereiche Personensorge und Vermögenssorge zuständig.

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Um Ihnen während und nach der Trauerphase einige Wege abzunehmen bzw. die Bürokratie ein wenig zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend einige Formulare als Pdf-Dateien zum Download bereit. Um diese zu Öffnen benötigen Sie z. B. den Acrobat Reader oder den Foxit-Reader.

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