Informationen zu: vorsorgen
Durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man wegen Krankheit, Behinderung oder schwerer Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen.
Die Vorsorgevollmacht kann individuell auf verschiedene Bereiche zugeschnitten werden. Um einige zu nennen wären es z.B. Verträge, Bankangelegenheiten, Aufenthalt in einem Pflegeheim u.v.m.